Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der THINK CLEAN Objektbetreuung GmbH, Perfektastrasse 79, A-1230 Wien, office@think-clean.at (im Folgenden „THINK CLEAN“) und ihren Kunden (im Folgenden „Kunde“). Abweichende Bedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, THINK CLEAN stimmt diesen ausdrücklich schriftlich zu.

Vertragsabschluss

Der Vertrag zwischen THINK CLEAN und dem Kunden kommt durch die schriftliche Bestätigung eines Angebotes oder durch die Annahme einer Bestellung durch THINK CLEAN zustande. Ein Vertrag kommt auch durch die Durchführung der vereinbarten Reinigungsleistungen zustande.

Leistungsumfang

THINK CLEAN bietet Reinigungsdienstleistungen für private und gewerbliche Kunden an, einschließlich aber nicht beschränkt auf:

● Glas- und Fensterreingung
● Büroreinigung
● Teppich- und Polsterreinigung
● Grünflächenpflege
● Winterdienst
● Sonderreinigung (z.B. nach Renovierungsarbeiten)

Der genaue Umfang der Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag oder der schriftlichen Vereinbarung.

Preise und Zahlungsbedingungen

Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Preise richten sich nach dem Angebot bzw. der Preisliste von THINK CLEAN zum Zeitpunkt der Vertragsschließung.

Zahlungen sind gemäß der Vereinbarung oder nach Abschluss der Dienstleistung fällig. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu begleichen.

Pflichten des Kunden

Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Personal des Auftragnehmers zum vereinbarten Einsatzzeitpunkt freien und sicheren Zugang zu den Objekten, Liegenschaften und Räumlichkeiten zu gewähren.

Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer vor Beginn der Arbeiten unaufgefordert auf besondere Materialeigenschaften, offensichtliche und bekannte Schäden, sensible Bereiche sowie auf spezifische Gefahrenquellen oder interne Sicherheitsvorschriften hinzuweisen.

Hausverwaltungen sind verpflichtet, dem Auftragnehmer spätestens bei Objektübergabe alle erforderlichen Objektpläne zu übergeben und über die Standorte technischer Anlagen (z. B. Bewässerungs- oder Entsalzungsanlagen) vollständig aufzuklären.

Der Auftraggeber stellt die für die Durchführung der Arbeiten notwendigen Ressourcen wie Wasser und Strom in erforderlicher Menge unentgeltlich zur Verfügung.

Haftung und Schadensersatz

THINK CLEAN haftet für Schäden, die durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten seitens THINK CLEAN oder seiner Mitarbeiter verursacht werden. Für Schäden, die durch den Kunden oder Dritte verursacht werden, übernimmt THINK CLEAN keine Haftung.

Besondere Bestimmungen:

Winterdienst:
Der Winterdienst umfasst die Räumung und/oder Streuung der vertraglich vereinbarten Flächen bei Schneefall und Eisglätte nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften (insb. § 93 StVO).

Für Schäden an nicht sichtbaren oder nicht ordnungsgemäß angemeldeten Hindernissen (z. B. überragende Bordsteine, Gullydeckel, Rasenkanten) wird keine Haftung übernommen.

Bei extremen Witterungsverhältnissen (z. B. langanhaltendem Glatteis, ununterbrochenem extremen Schneefall, Schneeverwehungen), bei denen eine ordnungsgemäße Räumung technisch unmöglich ist, wird der Auftragnehmer von der zeitgerechten Erfüllung befreit, bis die Leistungsfähigkeit wiederhergestellt werden kann.

Die Wahl des Streumaterials erfolgt unter Beachtung der lokalen behördlichen Vorschriften, eine Entfernung des ausgebrachten Streuguts vor Ende der Winterdienstsaison erfolgt im Falle einer diesbezüglichen vertraglichen Zusatzvereinbarung nur im Falle einer 10-tägigen Schönwetterperiode (durchgehende Temperaturen über 5 Grad Celsius).

Grünflächenbetreuung:
Die Grünflächenbetreuung (z. B. Rasenmähen, Heckenschnitt, Unkrautentfernung, Laubkehrung) erfolgt fachgerecht und unter Berücksichtigung der saisonalen Gegebenheiten und Vegetationsperioden.

Schäden an Pflanzen, die durch unvorhersehbare Witterungseinflüsse (Frost, Dürre, Schädlingsbefall) entstehen, fallen nicht in den Haftungsbereich des Auftragnehmers.

Die Bewässerung von Grünflächen und Bepflanzungen ist nicht standardmäßiger Bestandteil der Grünflächenbetreuung und bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung. Dies gilt unabhängig davon, ob die Bewässerung manuell oder über eine automatische Bewässerungsanlage erfolgt. Das für die Bewässerung erforderliche Wasser ist vom Auftraggeber in ausreichender Menge auf eigene Kosten beizustellen.

Leistungsausführung, Abnahme und Mängelrüge

Die Leistungen gelten als vertragsgemäß abgenommen, wenn Mängel nicht unverzüglich gerügt werden.

Mängel müssen spätestens innerhalb von 2 Werktagen (bei Winterdienst innerhalb von 24 Stunden) nach Ausführung schriftlich und detailliert gerügt werden; spätere Reklamationen sind ausgeschlossen.

Bei rechtzeitiger Rüge hat der Auftragnehmer das uneingeschränkte Recht auf kostenlose Nachbesserung innerhalb einer angemessenen Frist (10 Werktage) zu. Preisminderung oder Rücktritt sind erst nach erfolgter Nachbesserung zulässig, wenn diese nachweislich nicht normgerecht erfolgt und somit als fehlgeschlagen zu betrachten ist.

Stornierung und Rücktritt

Storniert der Kunde einen bereits vereinbarten Reinigungstermin weniger als 24 Stunden vor der vereinbarten Zeit, behält sich THINK CLEAN das Recht vor, eine Stornogebühr in Höhe von 50% des vereinbarten Preises zu berechnen.

Datenschutz

THINK CLEAN behandelt alle personenbezogenen Daten des Kunden gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen (DSGVO). Weitere Informationen hierzu finden Sie in der Datenschutzerklärung von THINK CLEAN.

Vertragslaufzeit und Kündigung

Sofern vertraglich nicht anderslautendes vereinbart, gelten nachfolgende Kündigungsfristen:

Einmalige Leistungen: Enden automatisch nach Durchführung.Unterhaltsreinigung: Laufend kündbar mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende.

Winterdienst: Automatische Verlängerung, wenn nicht bis 31. Mai gekündigt.

Grünflächenbetreuung: Automatische Verlängerung, wenn nicht bis 31. Dezember gekündigt.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund (z. B. bei schwerwiegender Vertragsverletzung oder anhaltendem Zahlungsverzug trotz Mahnung) bleibt für beide Seiten unberührt.

Schlussbestimmungen

Es gilt österreichisches Recht. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag ist Wien, sofern der Kunde ein Unternehmen oder eine juristische Person ist. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchsetzbar sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.